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EU-Heimtierausweis
Seit 01. Oktober 2004 gelten für Heimtiere
(Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen
der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen
Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung
und Verbreitung der Tollwut. Damit es bei der
Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme
gibt, müssen Hunde, Katzen und Frettchen
mit einem Mikrochip oder - übergangsweise
bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung
eindeutig gekennzeichnet sein,
eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung
haben,
im Besitz eines EU-Heimtierausweises
sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung
eingetragen sind. Zusätzlich
sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttestes
mitzuführen.
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Tiere und Urlaub
Last Minute-Reisen mit Tier? Darauf sollten Sie auf
jeden Fall verzichten!
Ein Urlaub mit Haustier muss gut vorbereitet sein, um
Ihnen und Ihrem Tier unnötigen Stress zu ersparen!
Da alle Länder veterinärpolizeiliche Bestimmungen
für die Ein- und Durchreise mit Tieren haben, sollten
Sie sich immer frühzeitig nach den bestehenden
Vorschriften erkundigen (download unten).
Die Bestimmungen der einzelnen Länder sind unterschiedlich
und können sich kurzfristig ändern.
Überlegen Sie sich gut wo Sie Ihren Urlaub verbringen
und ob es wirklich sinnvoll ist das Tier mitzunehmen.
Tiere teilen kaum die Leidenschaft für stundenlange
Sonnenbäder und tropische Temperaturen. Informieren
Sie sich vorsorglich über eventuelle Krankheitsgefahren
in südlichen Ländern (z.B. Babesiose durch
Zeckenbiss, Leishmaniose durch Mückenstiche).
Katzen sind sehr an ihre gewohnte Umgebung orientiert
und eine Reise ist für sie im allgemeinen eine
unangenehme bis quälerische Angelegenheit. Im Idealfall
lassen Sie Ihre Katze von Bekannten oder Freunden in
ihrer häuslichen Umgebung betreuen. Ist dies nicht
möglich ist eine Katzenpension einer Urlaubsreise
in den meisten Fällen vorzuziehen (download Checkliste
unten).
Reisen mit PKW
Bei einer Reise mit dem Auto planen Sie die Etappen
so, dass sie Pausen abseits vielbefahrener Straßen
einlegen können. Umfahren Sie bei großer
Hitze auf jeden Fall mögliche Staugebiete. Hunde
haben nicht die Möglichkeit über die Haut
zu schwitzen und halten geballte Temperaturen über
40°C höchstens 15min aus. Da die Gefahr für
Hitzeschlag oder Hitzetod sehr groß ist, stellen
Sie Ihren Wagen niemals in der Sonne ab (denken Sie
daran, dass vorhandener Schatten schnell wandert! Ein
spaltbreit geöffnetes Fenster bietet keine ausreichende
Luftzirkulation!). Ebenso ist darauf zu achten, dass
die Augen, Ohren und Luftwege des Hundes sehr empfindlich
auf Zugluft reagieren (lassen Sie ihn nicht während
der Fahrt den Kopf aus dem Fenster halten). Zu Ihrer
eigenen und der Sicherheit des Hundes ist das Auto mit
einem Hundegitter, Trennnetz oder speziellem Sicherheitsgurt
versehen (wichtig ist dabei auch der Versicherungsaspekt).
Kleine Tiere können in speziellen Transportboxen
gesichert werden. Lassen Sie Ihr Tier an Raststätten,
Tankstellen o.ä.. niemals unbeaufsichtigt im Auto
zurück (weitere Information: download unten).
Zugreisen
Tiere, die in einem Transportkorb (der auf dem Schoß
oder unter den Sitz passt) transportiert werden, reisen
mit der Deutschen Bahn umsonst. Für größere
Tiere, die an der Leine geführt werden, zahlt man
in der Regel die Hälfte des normalen Ticketpreises.
Für größere Hunde besteht in den Zügen
der deutschen Bahn Maulkorbpflicht. Übrigens gelten
für Tiere auch Sonderfahrscheine und Preisermäßigungen.
Bei einer sehr langen Zugreise (z.B. länger als
5 Stunden) sollten Sie die Etappen so planen, dass sie
durch Umsteigen am Bahnhof Pausen einlegen können.
Flugreisen
Melden Sie der Fluggesellschaft Ihren "Haustiertransport"
rechtzeitig vor Reisebeginn, am besten jedoch gleich
bei der Buchung. Informieren Sie sich unbedingt über
die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Bei Fernreisen
buchen Sie möglichst Flüge ohne Zwischenaufenthalt
und Gepäckumladung.Hunde und Katzen bis 5kg können
in geeigneter Transportbox meist im Passagierraum mitfliegen.
Größere Hunde müssen im Gepäckraum
untergebracht werden (erkundigen Sie sich bei den jeweiligen
Fluggesellschaften).Passende Kennels (Flugtransportboxen
für Haustiere) bekommen Sie entweder direkt bei
den Fluggesellschaften oder im Zoohandel. Gewöhnen
Sie das Tier einige Tage vor Abflug an seinen Kennel,
indem Sie es darin füttern und schlafen lassen.
Der Kennel muss wasserdicht, luftdurchlässig und
ausbruchsicher sein. Das Tier muss aufrecht stehen,
sich drehen und sich hinlegen können. Für
längere Flüge nehmen Sie Kennel mit integrierten
Näpfen für Futter und Wasser. Sollten Sie
ein sehr nervöses, ängstliches Tier haben
können Sie ihm, in Absprache mit Ihrem Tierarzt,
ein Beruhigungsmittel verabreichen (Vorsicht: in Höhenluft
wirken Beruhigungsmittel oft wesentlich stärker!).
Direkt vor Reisebeginn sollten Sie die Tiere nicht überfüttern,
um Übelkeit zu vermeiden.
Die letzte größere Mahlzeit sollte bei Hunden
ca. 12 Stunden -bei Katzen 5 Std.- vor Abreise gegeben
werden.
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Tierschutz im Ausland
Vor allem in den wirtschaftlich ärmeren Ländern
und Gebieten Süd- und Osteuropas haben Tiere im
Bewusstsein der Menschen oft nur geringe Bedeutung und
daher praktisch keine Lobby. Tierschutzgesetze fehlen
ganz oder sind völlig unzureichend.
Als Folge dieser Mängel müssen in vielen Ländern
Millionen von Haustieren schwer leiden: Sie werden misshandelt,
vergiftet und oft systematisch eingefangen und qualvoll
getötet.
Sie können im Rahmen Ihrer Urlaubsreise helfen
gegen diese Verhältnisse anzugehen. So werden von
Tierhilfsorganisationen z.B. ständig Flugpaten
zur Ausführung der Tiere und zum Transport von
Hilfsgütern gesucht (dem Reisenden entstehen dabei
keine zusätzlichen Kosten!). Nicht nur Haustiere
müssen oft leiden, auch Wildtiere werden zur Belustigung
und als Touristenattraktion in grausamer Weise ausgebeutet
und gequält. Direkt vor Ort können Sie als
Reisender Einfluss auf den Tierschutz nehmen und zum
Nach- und Umdenken über vorhandenene Einstellungen
beitragen.
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Hinweise für Touristen
Besuchen Sie im Urlaub keine Stierkämpfe
und auch keine Stierkampf-Arenen!
Meiden Sie Reiseveranstalter, die Stierkämpfe
anbieten oder empfehlen!
Besuchen Sie keine Ausstellungen und Feste auf
denen Tiere als Touristenattraktion
gequält oder unsachgemäß gehalten werden!
(rituelle Opferfeste, Tierkämpfe, Show-Aquarien
usw.)
Lassen Sie sich nicht gegen Bezahlung mit Wildtieren
(Affen, Bären usw.) fotografieren!
Für diesen Touristen-Nepp werden die Tiere oft
der freien Wildbahn entnommen und unwürdig gehalten!
Meiden Sie Freizeit- und Sportangebote bei denen
Tiere ausgebeutet werden!
Kamele, Pferde, Esel, Elefanten usw., die für
Touristenausflüge oder einen "romantischen"
Strandausritt angeboten werden, leben oft in quälerischer
Haltung!
Streunenden Tieren helfen Sie am effektivsten,
indem Sie örtliche Tierschutzorganisationen unterstützen!
Sollte Ihnen im Urlaub Tierquälerei begegnen
zeigen Sie Zivilcourage!
Melden Sie jeden Vorfall von Tierquälerei der
örtlichen Polizei, dem nächsten Tierschutzverein,
Ihrem Reiseleiter oder dem zuständigen Touristenbüro.
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Artenschutz im Urlaub/Souvenirs
Der illegale Handel mit Tieren oder Tierprodukten
ist nach wie vor eine große Gefahr für viele
Tierarten.
Dass kriminelle Vereinigungen mit Tierquälerei
und Ausrottung ganzer Arten immer noch das große
Geld verdienen können liegt nur darin begründet,
dass es für diese Produkte Käufer gibt.
Doch nicht nur der illegale Handel, sondern auch die
extreme Ausweitung des Tourismus-Booms, birgt Gefahren
für Artenschutz und somit nachhaltige Entwicklung.
Aus Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit gibt es immer
noch Urlauber, die Souvenirs in Form von Tieren oder
Tierprodukten ankaufen. In vielen Fällen handeln
sie dabei gegen das Washingtoner-Artenschutzübereinkommen
(WA) und machen sich strafbar. Die Souvenirs werden
beim Zoll beschlagnahmt und es drohen hohe Geldstrafen.
Zu Ihrem eigenen und dem Schutz
der Tiere sind folgende Souvenirs tabu:
Nashornprodukte (Hörner, "medizinische"
Pulver, Deko- und Schmuckelemente; alle Produkte
aus Nashorn unterliegen dem absoluten Einfuhrverbot!)
Elfenbein und Elefantenleder (alle daraus
gemachten Produkte, auch Schmuckbänder aus Elefantenhaar,
unterliegen dem absoluten Einfuhrverbot!)
Krokodil- und Kaimanleder, Schlangenhaut (alle
Arten sind durch das WA geschützt!)
Exotische Katzenfelle, Pelzprodukte (alle
wildlebenden Katzenarten stehen unter strengem Schutz!)
Lebende oder ausgestopfte Vögel (viele
Arten sind vom Aussterben bedroht!)
Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (viele
Arten sind durch das WA geschützt!)
Schildpatt, Schildkröten, Amphibien,
Walzähne oder -knochen, präparierte
Schmetterlinge
Lebende Affen oder präparierte Teile
davon
Denken Sie bitte daran:
für jedes gekaufte Produkt stirbt mindestens ein
weiteres Tier!
Weitere ausführliche Informationen:
Cietes
Bundesamt
für Naturschutz
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