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Tiere und Urlaub
Download: Reiseinfos
Tierschutz im Ausland
Artenschutz im Urlaub


EU-Heimtierausweis
Seit 01. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, müssen Hunde, Katzen und Frettchen
• mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung   eindeutig gekennzeichnet sein,
• eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
• im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung   eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttestes mitzuführen.


Tiere und Urlaub

Last Minute-Reisen mit Tier? Darauf sollten Sie auf jeden Fall verzichten!

Ein Urlaub mit Haustier muss gut vorbereitet sein, um Ihnen und Ihrem Tier unnötigen Stress zu ersparen!
Da alle Länder veterinärpolizeiliche Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit Tieren haben, sollten Sie sich immer frühzeitig nach den bestehenden Vorschriften erkundigen (download unten).
Die Bestimmungen der einzelnen Länder sind unterschiedlich und können sich kurzfristig ändern.

Überlegen Sie sich gut wo Sie Ihren Urlaub verbringen und ob es wirklich sinnvoll ist das Tier mitzunehmen.
Tiere teilen kaum die Leidenschaft für stundenlange Sonnenbäder und tropische Temperaturen. Informieren Sie sich vorsorglich über eventuelle Krankheitsgefahren in südlichen Ländern (z.B. Babesiose durch Zeckenbiss, Leishmaniose durch Mückenstiche).

Katzen sind sehr an ihre gewohnte Umgebung orientiert und eine Reise ist für sie im allgemeinen eine unangenehme bis quälerische Angelegenheit. Im Idealfall lassen Sie Ihre Katze von Bekannten oder Freunden in ihrer häuslichen Umgebung betreuen. Ist dies nicht möglich ist eine Katzenpension einer Urlaubsreise in den meisten Fällen vorzuziehen (download Checkliste unten).

Reisen mit PKW
Bei einer Reise mit dem Auto planen Sie die Etappen so, dass sie Pausen abseits vielbefahrener Straßen einlegen können. Umfahren Sie bei großer Hitze auf jeden Fall mögliche Staugebiete. Hunde haben nicht die Möglichkeit über die Haut zu schwitzen und halten geballte Temperaturen über 40°C höchstens 15min aus. Da die Gefahr für Hitzeschlag oder Hitzetod sehr groß ist, stellen Sie Ihren Wagen niemals in der Sonne ab (denken Sie daran, dass vorhandener Schatten schnell wandert! Ein spaltbreit geöffnetes Fenster bietet keine ausreichende Luftzirkulation!). Ebenso ist darauf zu achten, dass die Augen, Ohren und Luftwege des Hundes sehr empfindlich auf Zugluft reagieren (lassen Sie ihn nicht während der Fahrt den Kopf aus dem Fenster halten). Zu Ihrer eigenen und der Sicherheit des Hundes ist das Auto mit einem Hundegitter, Trennnetz oder speziellem Sicherheitsgurt versehen (wichtig ist dabei auch der Versicherungsaspekt). Kleine Tiere können in speziellen Transportboxen gesichert werden. Lassen Sie Ihr Tier an Raststätten, Tankstellen o.ä.. niemals unbeaufsichtigt im Auto zurück (weitere Information: download unten).

Zugreisen

Tiere, die in einem Transportkorb (der auf dem Schoß oder unter den Sitz passt) transportiert werden, reisen mit der Deutschen Bahn umsonst. Für größere Tiere, die an der Leine geführt werden, zahlt man in der Regel die Hälfte des normalen Ticketpreises. Für größere Hunde besteht in den Zügen der deutschen Bahn Maulkorbpflicht. Übrigens gelten für Tiere auch Sonderfahrscheine und Preisermäßigungen.
Bei einer sehr langen Zugreise (z.B. länger als 5 Stunden) sollten Sie die Etappen so planen, dass sie durch Umsteigen am Bahnhof Pausen einlegen können.

Flugreisen
Melden Sie der Fluggesellschaft Ihren "Haustiertransport" rechtzeitig vor Reisebeginn, am besten jedoch gleich bei der Buchung. Informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Bei Fernreisen buchen Sie möglichst Flüge ohne Zwischenaufenthalt und Gepäckumladung.Hunde und Katzen bis 5kg können in geeigneter Transportbox meist im Passagierraum mitfliegen. Größere Hunde müssen im Gepäckraum untergebracht werden (erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Fluggesellschaften).Passende Kennels (Flugtransportboxen für Haustiere) bekommen Sie entweder direkt bei den Fluggesellschaften oder im Zoohandel. Gewöhnen Sie das Tier einige Tage vor Abflug an seinen Kennel, indem Sie es darin füttern und schlafen lassen. Der Kennel muss wasserdicht, luftdurchlässig und ausbruchsicher sein. Das Tier muss aufrecht stehen, sich drehen und sich hinlegen können. Für längere Flüge nehmen Sie Kennel mit integrierten Näpfen für Futter und Wasser. Sollten Sie ein sehr nervöses, ängstliches Tier haben können Sie ihm, in Absprache mit Ihrem Tierarzt, ein Beruhigungsmittel verabreichen (Vorsicht: in Höhenluft wirken Beruhigungsmittel oft wesentlich stärker!).

Direkt vor Reisebeginn sollten Sie die Tiere nicht überfüttern, um Übelkeit zu vermeiden.
Die letzte größere Mahlzeit sollte bei Hunden ca. 12 Stunden -bei Katzen 5 Std.- vor Abreise gegeben werden.

Checkliste
Reisen mit Hund
(51,7KB)


Grenzbestimmungen

(69,8KB)

Katze und Urlaub
(+ Pensionscheck)
(54,8KB)

Tierschutz im Ausland

Vor allem in den wirtschaftlich ärmeren Ländern und Gebieten Süd- und Osteuropas haben Tiere im Bewusstsein der Menschen oft nur geringe Bedeutung und daher praktisch keine Lobby. Tierschutzgesetze fehlen ganz oder sind völlig unzureichend.
Als Folge dieser Mängel müssen in vielen Ländern Millionen von Haustieren schwer leiden: Sie werden misshandelt, vergiftet und oft systematisch eingefangen und qualvoll getötet.
Sie können im Rahmen Ihrer Urlaubsreise helfen gegen diese Verhältnisse anzugehen. So werden von Tierhilfsorganisationen z.B. ständig Flugpaten zur Ausführung der Tiere und zum Transport von Hilfsgütern gesucht (dem Reisenden entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten!). Nicht nur Haustiere müssen oft leiden, auch Wildtiere werden zur Belustigung und als Touristenattraktion in grausamer Weise ausgebeutet und gequält. Direkt vor Ort können Sie als Reisender Einfluss auf den Tierschutz nehmen und zum Nach- und Umdenken über vorhandenene Einstellungen beitragen.

Hinweise für Touristen

• Besuchen Sie im Urlaub keine Stierkämpfe und auch keine Stierkampf-Arenen!
Meiden Sie Reiseveranstalter, die Stierkämpfe anbieten oder empfehlen!

• Besuchen Sie keine Ausstellungen und Feste auf denen Tiere als Touristenattraktion
gequält oder unsachgemäß gehalten werden!
(rituelle Opferfeste, Tierkämpfe, Show-Aquarien usw.)

• Lassen Sie sich nicht gegen Bezahlung mit Wildtieren (Affen, Bären usw.) fotografieren!

Für diesen Touristen-Nepp werden die Tiere oft der freien Wildbahn entnommen und unwürdig gehalten!

• Meiden Sie Freizeit- und Sportangebote bei denen Tiere ausgebeutet werden!
Kamele, Pferde, Esel, Elefanten usw., die für Touristenausflüge oder einen "romantischen" Strandausritt angeboten werden, leben oft in quälerischer Haltung!

• Streunenden Tieren helfen Sie am effektivsten, indem Sie örtliche Tierschutzorganisationen unterstützen!

• Sollte Ihnen im Urlaub Tierquälerei begegnen zeigen Sie Zivilcourage!
Melden Sie jeden Vorfall von Tierquälerei der örtlichen Polizei, dem nächsten Tierschutzverein,
Ihrem Reiseleiter oder dem zuständigen Touristenbüro.

Weitere Infos: Flugpaten, ausländische Tierheime
Arche Noah Kreta
Arche Noah Teneriffa e.V.
A.P.A.N.O.T. Teneriffa
Tierheim Manresa
Hundehilfe Mallorca

Weitere Infos: Tierschutz im Ausland
Bund gegen Missbrauch der Tiere

Info: Stierkämpfe, Rodeos
Anti Stierkampf
Initiative Anti-Corrida

Artenschutz im Urlaub/Souvenirs

Der illegale Handel mit Tieren oder Tierprodukten ist nach wie vor eine große Gefahr für viele Tierarten.
Dass kriminelle Vereinigungen mit Tierquälerei und Ausrottung ganzer Arten immer noch das große Geld verdienen können liegt nur darin begründet, dass es für diese Produkte Käufer gibt.
Doch nicht nur der illegale Handel, sondern auch die extreme Ausweitung des Tourismus-Booms, birgt Gefahren für Artenschutz und somit nachhaltige Entwicklung.
Aus Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit gibt es immer noch Urlauber, die Souvenirs in Form von Tieren oder Tierprodukten ankaufen. In vielen Fällen handeln sie dabei gegen das Washingtoner-Artenschutzübereinkommen (WA) und machen sich strafbar. Die Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und es drohen hohe Geldstrafen.

Zu Ihrem eigenen und dem Schutz der Tiere sind folgende Souvenirs tabu:

• Nashornprodukte
(Hörner, "medizinische" Pulver, Deko- und Schmuckelemente; alle Produkte aus Nashorn unterliegen dem absoluten Einfuhrverbot!)

• Elfenbein und Elefantenleder (alle daraus gemachten Produkte, auch Schmuckbänder aus Elefantenhaar, unterliegen dem absoluten Einfuhrverbot!)

• Krokodil- und Kaimanleder, Schlangenhaut (alle Arten sind durch das WA geschützt!)

• Exotische Katzenfelle, Pelzprodukte (alle wildlebenden Katzenarten stehen unter strengem Schutz!)

• Lebende oder ausgestopfte Vögel (viele Arten sind vom Aussterben bedroht!)

• Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (viele Arten sind durch das WA geschützt!)

• Schildpatt, Schildkröten, Amphibien, Walzähne oder -knochen, präparierte Schmetterlinge

• Lebende Affen oder präparierte Teile davon

Denken Sie bitte daran: für jedes gekaufte Produkt stirbt mindestens ein weiteres Tier!

Weitere ausführliche Informationen:

Cietes
Bundesamt für Naturschutz