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Washingtoner Artenschutzabkommen

Noch immer ist der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft. Mit allerdings dramatischen Folgen: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht; nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben.

1973 wurde in Washington das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" (kurz: WA) abgeschlossen. Die Bundesrepublik gehörte zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen Mitte 1976 in Kraft. Mittlerweile sind weltweit 151 Staaten dem Abkommen beigetreten.
Das WA sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen vor.

Das Abkommen soll Arten- und Umweltschutz durch Handelskontrollen bieten. Das WA beschränkt und kontrolliert den internationalen Handel mit Exemplaren, Teilen oder Produkten von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
Zur Zeit umfasst das Abkommen ca. 8 000 Tierarten und 40 000 Pflanzenarten, deren jeweiliger Schutzstatus in drei Anhängen festgelegt ist. (Stand April 2000)

Anhang I enthält weltweit vom Aussterben bedrohte Arten (z.B. alle Menschenaffen, alle Meeresschildkröten, viele Orchideen und Kakteen, usw.).
Es gilt ein absolutes Handelsverbot. Für wissenschaftliche Zwecke können unter Umständen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Anhang II beinhaltet die Arten, deren Erhaltungssituation noch eine vorsichtige wirschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt (z.B. das Nilpferd, den See-Elefanten, das Schneeglöckchen, das Alpenveilchen, usw.).
Das jeweilige Exportland entscheidet, ob und in welchem Maße es die Ausfuhr noch zulässt.

Anhang III listet die Arten auf, die von bestimmten Ursprungsländern mit Handelsbeschränkungen belegt wurden.
(so hat Kanada z.B. die einheimischen Walroßbestände auf die Liste setzen lassen).

Die Deligationen der Unterzeichnerstaaten treffen sich alle zwei Jahre auf der WA- Vertragsstaatenkonferenz, um über Aufnahme, Herausnahme oder Umgruppierung (in einen anderen Schutzstatus) von Arten und über Kontrollmaßnahmen und Auswirkungen früherer Entscheidungen zu diskutieren. Auf den WA- oder CITES - Konferenzen sind die Mitglieder der offiziellen Delegationen stimmberechtigt. Die internationale Naturschutz-Union IUCN (Internatinal Union for the Conservation of Nature), welche die Rote Liste der gefährdeten Arten herausgibt, hat dabei beratende Funktion.

Neben dem WA gibt es noch EG-Regelungen und nationale Vorschriften, die zu beachten sind. Je nach Anhangszugehörigkeit (Schutzstatus) ist die Ein- und Ausfuhr der geschützten Tiere und Pflanzen entweder verboten oder es sind bestimmte Dokumente erforderlich.