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Washingtoner Artenschutzabkommen
Noch immer ist der illegale Handel mit exotischen Tier-
und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft.
Mit allerdings dramatischen Folgen: Viele freilebende
Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht;
nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben.
1973 wurde in Washington das "Übereinkommen
über den internationalen Handel mit gefährdeten
Arten freilebender Tiere und Pflanzen" (kurz: WA)
abgeschlossen. Die Bundesrepublik gehörte zu den
Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen Mitte 1976
in Kraft. Mittlerweile sind weltweit 151 Staaten dem
Abkommen beigetreten.
Das WA sieht ein umfassendes Kontrollsystem für
den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten
Tieren und Pflanzen vor.
Das Abkommen soll Arten- und Umweltschutz durch Handelskontrollen
bieten. Das WA beschränkt und kontrolliert den
internationalen Handel mit Exemplaren, Teilen oder Produkten
von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch Ein-
und Ausfuhrbestimmungen.
Zur Zeit umfasst das Abkommen ca. 8 000 Tierarten und
40 000 Pflanzenarten, deren jeweiliger Schutzstatus
in drei Anhängen festgelegt ist. (Stand April 2000)
Anhang I enthält weltweit vom Aussterben
bedrohte Arten (z.B. alle Menschenaffen, alle Meeresschildkröten,
viele Orchideen und Kakteen, usw.).
Es gilt ein absolutes Handelsverbot. Für wissenschaftliche
Zwecke können unter Umständen Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden.
Anhang II beinhaltet die Arten, deren Erhaltungssituation
noch eine vorsichtige wirschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher
Kontrolle zuläßt (z.B. das Nilpferd, den
See-Elefanten, das Schneeglöckchen, das Alpenveilchen,
usw.).
Das jeweilige Exportland entscheidet, ob und in welchem
Maße es die Ausfuhr noch zulässt.
Anhang III listet die Arten auf, die von bestimmten
Ursprungsländern mit Handelsbeschränkungen
belegt wurden.
(so hat Kanada z.B. die einheimischen Walroßbestände
auf die Liste setzen lassen).
Die Deligationen der Unterzeichnerstaaten treffen sich
alle zwei Jahre auf der WA- Vertragsstaatenkonferenz,
um über Aufnahme, Herausnahme oder Umgruppierung
(in einen anderen Schutzstatus) von Arten und über
Kontrollmaßnahmen und Auswirkungen früherer
Entscheidungen zu diskutieren. Auf den WA- oder CITES
- Konferenzen sind die Mitglieder der offiziellen Delegationen
stimmberechtigt. Die internationale Naturschutz-Union
IUCN (Internatinal Union for the Conservation of Nature),
welche die Rote Liste der gefährdeten Arten herausgibt,
hat dabei beratende Funktion.
Neben dem WA gibt es noch EG-Regelungen und nationale
Vorschriften, die zu beachten sind. Je nach Anhangszugehörigkeit
(Schutzstatus) ist die Ein- und Ausfuhr der geschützten
Tiere und Pflanzen entweder verboten oder es sind bestimmte
Dokumente erforderlich.
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